FFXIV: Das Housing – Apartments

  1. FFXIV: Das Housing – Allgemeines
  2. FFXIV: Das Housing – Grundstücksgrößen & Preise
  3. FFXIV: Das Housing – Kauf eines Grundstücks & Umziehen
  4. FFXIV: Das Housing – Automatischer Abriss
  5. FFXIV: Das Housing – Sonstiges
  6. FFXIV: Das Housing – Apartments
  7. FFXIV: Das Housing – Einrichten

Neben den Grundstücken, gibt es noch die Apartments.

In jedem Wohngebiet findet man ein Gesellschaftshaus, in diesen kann man sich für 500.000 Gil ein Apartment kaufen.

Insgesamt stehen in einem Gesellschaftshaus 90 Apartments zur Verfügung.
Bei einem Apartment handelt sich um einen kleinen Raum, vergleichbar mit einem Gästezimmer oder privaten Zimmer in Haus einer freien Gesellschaft.

Vorteil hier, dass das Apartment dauerhaft bestehen bleibt und nicht wie ein Haus einer freien Gesellschaft oder ein privates Haus nach 45 Tagen durch nicht betrete, abgerissen werden kann.

Voraussetzungen:

  • Mindestens einen Job auf Stufe 50
  • Einen bestimmten Rang in der staatlichen Gesellschaft bekleiden
    • Zweiter Sturmbootsmann (Mahlstrom)
    • Zweiter Schlangenpriester (Bruderschaft der Morgenviper)
    • Zweiter Legionsfähnrich (Legion der Unsterblichen
  • Hauptquest: Misere auf der Misery abgeschlossen

 

Kauf eines Apartments

Der Kauf eines Apartments ist sehr einfach.

Man begibt sich in das Wohngebiet, zum Gesellschaftshaus und spricht dort mit dem Verwaltungsoffizier in der Haupthalle.

Man zahlt die 500.000 Gil und ist damit Eigentümer eines Apartments.

 

Funktionen

In der Teleportliste, wird das Gesellschaftshaus als Teleport-Punkt eingetragen.

Ein Apartment kann man ebenso einrichten wie ein Haus oder ein privates Zimmer.
Genaueres dazu findet ihr hier: Einrichten eines Grundstücks & Hauses

Als Zusatz kann man hat man in der Haupthalle direkt einen Mogry-Postboten und vor dem Gesellschaftshaus einen Chocobo-Stall, in dem man sein Chocobo unterbringen kann.

 

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Über Stefan 1315 Artikel
Begonnen habe ich die Final Fantasy Serie mit Teil 8 und bin seitdem ein großer Fan dieser Serie. Bei Crystal Universe werde ich euch Guides zu Final Fantasy VIII, Final Fantasy XIII und Final Fantasy XIV präsentieren.

2 Kommentare

  1. Hallo Stefan, ich hätte folgende Frage zur Auflösung einer Wohnungwegen Wechsel einer staatlichen Gesellschaft- und Erwerb einer neuen Wohnung, in dem Wohngebiet, der neuen staatlichen Gesellschaft. Ich bekomme bei dem neuen Wohngebiet nicht die Möglichkeit eine neue Wohnung zu erwerben. Ich habe meinen Rang bei der neuen SG bereits auf 1. erhöht und trotzdem geht es nicht. Muss man da vielleicht eine Frist abwarten? Gruß Arcana

    • Hi Arcana,
      mi sind hier keine Fristen bekannt. Evtl. spielen hier die 15 Tage eine Rolle, die man abwarten muss um erneut die SG zu wechseln. Ich habe soweit auch nichts dazu finden können.

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