Bevor man sich ein Grundstück zulegt, sollte man sich vorher damit beschäftigen, welche Größe soll das Grundstück haben, hier gibt es insgesamt drei Größen zur Auswahl.
Ebenso ist, je nach Größe, ein Grundstück nicht gerade billig, man sollte also auch die nötigen Gil in der Tasche haben.
Wie bereits erwähnt, gibt es drei Größen was Grundstücke angeht. Ebenso richtet sich nach diesen auch das Haus, was man auf ihm erreichten kann.
Hinzu kommt auch der Platz, den man für Möbel im Innen Bereich sowie Außen Bereich des Hauses hat. Auch das Einstellen von NPC’s wie z.b. Materiallierferanten unterscheidet sich in der Größes des Grundstücks. Oder auch das Austellen von Handwerks-Bänken sieht bei jeder Größe anders aus.
- Stockwerke: 2 (jeweils ein kleiner Raum)
- Möbel: 200
- Gartenmöbel: 20
- NPC: 6
- Handwerk: 4
- Beete: 1 (8 Felder)
- Stockwerke: 3 (jeweils zwei mittlere Räume & eine Galerie)
- Möbel: 300
- Gartenmöbel: 30
- NPC: 8
- Handwerk: 6
- Beete: 2 (16 Felder)
- Stockwerke: 3 (jeweils zwei große Räume & eine Galerie)
- Möbel: 400
- Gartenmöbel: 40
- NPC: 10
- Handwerk: 8
- Beete: 3 (24 Felder)
Für ein Grundstück muss man einiges an Gil aufbringen. Je nach Größe, muss man hier zwischen 3.000.000 Gil bis 50.000.000 Gil einplanen.
Die Preise ergeben sich einmal nach der Größe des Grundstücks, die dann noch einmal in fünf Klassen eingeteilt werden.
Bei den Klassen handelt es sich im die Lage der Grundstücke in den Wohngebieten, befindet sich ein Wohngebiet-Ätheryt in der Nähe, ist der Zugang zu einem Marktbrett und der Krämerklingel schnell gegeben.
Hier eine Liste alle Klassen und Preise der Grundstücke:
- Klasse 1: 3.750.000 Gil
- Klasse 2: 3.562.500 Gil
- Klasse 3: 3.375.000 Gil
- Klasse 4: 3.187.500 Gil
- Klasse 5: 3.000.000 Gil
- Klasse 1: 20.000.000 Gil
- Klasse 2: 19.000.000 Gil
- Klasse 3: 18.000.000 Gil
- Klasse 4: 17.000.000 Gil
- Klasse 5: 16.000.000 Gil
- Klasse 1: 50.000.000 Gil
- Klasse 2: 47.500.000 Gil
- Klasse 3: 45.000.000 Gil
- Klasse 4: 42.500.000 Gil
- Klasse 5: 40.000.000 Gil
Durch das neue Losverfahren, sinken die Kaufpreise der Grundstücke nicht mehr. Einzige Anrechnung auf den Kaufpreis erhält man nur noch, wenn man einen Umzug durchführt.
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