Bei Häusern, egal welcher Art, gilt zu beachten, betritt man diese 45 Tage am Stück nicht, so werden die Häuser automatisch abgerissen und das Grundstück wieder zum Kauf freigegeben. Dies wurde eingeführt, damit Grundstücke von Spielern, die das Spiel eventuell gar nicht mehr spielen nicht dauerhaft Grundstücke blockieren.
Zu bestimmten Ereignissen, die in der realen Welt passieren, wo es Leuten aus einigen Regionen z.b. nicht möglich ist das Spiel zu nutzen, setzt Square Enix immer wieder den automatischen Abriss Timer für einen längeren Zeitraum außerkraft. Hier sollte man dann immer den Lodestone für die neusten Informationen im Auge behalten.
Wichtig ist hier ebenfalls, den Abriss eines Gesellschaftshauses, kann bereits ein Mitglied der freien Gesellschaft verhindern. Hierfür muss mindestens einmal in diesem Zeitraum das Haus betreten werden.
Bei einem Privat Haus, kann der Abriss nur durch den Besitzer verhindert werden, Freunde der Wohngemeinschaften sind dazu nicht in der Lage.
- Nach 30 Tagen: Eine Meldung im Timer-Menü ist zu sehen (FG & Privat)
- Nach 35 Tagen: Eine E-Mail, an alle Mitglieder einer freien Gesellschaft oder den Eigentümer des Privat Hauses, wird als Erinnerung versendet
- Nach 42: Tagen: Eine weitere Erinnerung-E-Mail, an alle Mitglieder einer freien Gesellschaft oder den Eigentümer des Privat Hauses, wird versendet
- Nach 45 Tagen: Das Haus wird Abgerissen und das Grundstück wieder zum Kauf freigegeben
Beim automatischen Abriss von Häusern kann man einen Teil des Kaufpreises sowie bestimmte Möbelstücke vom Unterkunftsbeamten des jeweiligen Wohngebiets zurückerhalten, dafür hat man allerdings nur 35 Tage Zeit.
Bei freien Gesellschaften gilt hier, dass man Mitglied sein muss und das Recht in der Gesellschaft haben muss, ein Grundstück kaufen oder verkaufen zu dürfen. Bei einem Privat Haus, ist dies nur dem Eigentümer möglich.
Folgendes kann beim Unterkunftsbeamten, im jeweiligen Wohngebiet, zurückerhalten werden:
- 80% des ehemaligen Kaufpreises
- Möble aus Haus und Garten, die nicht zerstört wurden beim Abriss
Folgendes kann beim Unterkunftsbeamten, im jeweiligen Wohngebiet, nicht zurückerhalten werden:
- Baugenehmigung
- Möbel die beim Abriss zerstört wurden
- Fassade des Hauses
- Private Zimmer
- Gesellschafts-Werkstatt sowie Flugschiffe und Tauchboote
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