FFXIV: Das Housing – Kauf eines Grundstücks & Umziehen

  1. FFXIV: Das Housing – Allgemeines
  2. FFXIV: Das Housing – Grundstücksgrößen & Preise
  3. FFXIV: Das Housing – Kauf eines Grundstücks & Umziehen
  4. FFXIV: Das Housing – Automatischer Abriss
  5. FFXIV: Das Housing – Sonstiges
  6. FFXIV: Das Housing – Apartments
  7. FFXIV: Das Housing – Einrichten

Mit Patch 6.1 wurde ein neues Verfahren für den Verkauf von Grundstücken in Final Fantasy XIV integriert. Es wurde hier nun ein Losverfahren eingeführt.

Voraussetzungen

Um ein Grundstück erwerben zu können, gibt es ein paar Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Privat

  • Mit einer Klasse muss Stufe 50 erreicht sein.
  • In einer Staatlichen Gesellschaft muss mindestens folgender Rang erreicht sein:
    • Zweiter Sturmbootsmanns (Mahlstrom)
    • Zweiter Schlangenpriesters (Bruderschaft)
    • Zweiter Legionsfähnrichs (Legion)
Freie Gesellschaft

  • Die Freie Gesellschaft muss Rang 6 erreicht haben
  • Die Freie Gesellschaft muss mindestens vier Mitglieder haben
  • Der Teilnehmer muss das Recht „Grundstück kaufen/zurückgeben“ besitzen
  • Der Teilnehmer muss seit mindestens 30 Tagen Mitglied der Freien Gesellschaft sein

Der Leader einer freien Gesellschaft, kann neben dem Haus für die Gesellschaft auch ein privates Haus besitzen.

Hinweis: Ein privates Haus kann nicht in ein Haus für eine freie Gesellschaft umgewandelt werden. Auch andersherum ist dies nicht möglich.

 

Freies Grundstück finden

Hat man die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, steht dem Kauf eines Grundstückes nichts mehr im Wege.

Nun heißt es erst einmal ein Grundstück in einem der Wohngebiete suchen.

Zu beachten gilt hier, die Aufteilung der Grundstücke, so wird hier nun nach Bezirken für freie Gesellschaften und Privat Häusern unterschieden:

Freie Gesellschaften

Bezirk: 1 – 6 + 25

Privat

Bezirk: 21 – 24 + 30

Gemischter Bezirk (Freie Gesellschaften & Privat)

Bezirk: 7 – 20 + 26 – 29

Frei zum Kauf Frei zum Kauf
Grundstücke, die dieses Symbol auf der Karte tragen, sind noch frei zum Kauf.
Grundstück verkauft Grundstück verkauft
Sieht man bei einem Grundstück folgendes Symbol, so ist dieses Grundstück bereits vergeben, jedoch wurde noch kein Haus errichtet.
Eigenes erwobenes Grundstück Eigenes erwobenes Grundstück
Folgendes Symbol zeigt das eigene Grundstück an, das man Erworben hat, jedoch noch kein Haus darauf errichtet hat.

Sind Haussymbole auf den einzelnen Grundstücken zu erkennen, so sind diese Grundstücke zum einen Verkauft und es wurde bereits ein Haus auf ihnen errichtet.

Weitere Erklärungen zu den Symbolen in den Wohngebieten, findet ihr hier:
Housing- & Rollenspiel-Symbole

Hier auch einmal auf der Übersichtkarte eines Wohngebietes zu sehen:

Freie oder bereits verkaufte Grundstücke lassen sich auch durch den Hauptätheryten der jeweiligen Stadt ausfindig machen. Wählt man an diesem „Wohngebiet“ aus, so erhält man eine Liste mit den einzelnen Bezirken eines Wohngebietes. Bei Grundstücke die noch zur Verfügung stehen, sieht man einen Gil Betrag. Belegte Grundstücke tragen den Namen der freien Gesellschaft oder den Namen des Spielers, sollte es sich um ein privates Haus handeln.

 

Kauf eines Grundstückes

Hat man ein passendes Grundstück gefunden, begibt man sich zu diesem und interagiert mit der Anschlagtafel vor dem Grundstück.

Hier erhält man nun folgende Informationen:

  • Aktueller Preis
  • Adresse des Grundstückes
  • Größe des Grundstückes
  • Ob das Haus für freie Gesellschaften oder für Privat bestimmt ist

Wählt man hier „Bewerben“, hat man nun die Möglichkeiten sich für den Kauf des Grundstückes zu bewerben.
Jedoch sollte man folgendes beachten:

  • Der komplette Kaufpreis muss entrichtet werden
  • Die Teilnahme kann nach der Bestätigung nicht mehr zurückgezogen werden
  • Wird einem das Grundstück zugesprochen und nimmt es nicht an, erhält man nur 50% des Kaufpreises zurück
  • Bei einem Umzug auf dieses Grundstück, werden einem 15% des Kaufpreises vom alten Grundstück erstattet
  • Wird einem das Grundstück nicht zugesprochen, hat man 90 Tage Zeit die gezahlten Gil zurück zu erhalten
  • Nach Ablauf der 90 Tage, kann man seine gezahlten Gil nicht mehr zurückerhalten

Die Bewerbungsphase dauert 5 Tage, in dieser Zeit können sich weitere Spieler für den Kauf des Grundstückes bewerben.

 

Nach Ablauf der Bewerbungsphase, hat der Glückliche Gewinner nun 4 Tage Zeit, das Grundstück in Besitz zu nehmen, tut er dies nicht, wird das Grundstück für die nächste Bewerbungsphase wieder freigegeben. Einzelheiten kann man sich während der Phasen im Hauptmenü im Timer unter „Unterkünfte“ (Hauptmenü → Spielinhalte → Timer) ansehen.

Nach Abschluss der Bewerbungsphase und dem Gewinn des Loses, kann der Gewinner dann das Grundstück in besitz nehmen oder auf dieses Umziehen.

Hier das ganze Verfahren noch einmal grafisch Dargestellt:

 

Haus errichten

Das Grundstück ist gesichert. Nun hat man 45 Tage Zeit ein Haus zu errichten.

Hierfür benötigt man noch zusätzlich eine Baugenehmigung. Diese kann man direkt auf seinem Grundstück erwerben oder aber beim Unterkunftsbeamten im Wohngebiet sowie auch über das Marktbrett.

  • Hauptmenü
  • Soziales
  • Private Unterkünfte
  • Gebäude
  • Baugenehmigung kaufen

Je nach Größe es Grundstückes kann auch nur ein entsprechendes Haus errichtet werden.

  • Klein: 450.000 Gil
  • Mittle: 1.000.000 Gil
  • Groß: 3.000.000 Gil

Wurde die Baugenehmigung erworben, kann das Haus errichtet werden.

Glückwunsch! Damit steht nun auch das Haus auf dem Grundstück, was nun bereit für die Einrichtung ist.

 

Umziehen eines Grundstückes

Seit Patch 4.1 ist es möglich, dass man sein Grundstück innerhalb eines Wohngebietes oder aber auch in ein anderes Wohngebiet umziehen kann.

Jedoch muss man nun auch mit Patch 6.1 am Losverfahren für ein Grundstück, auf das man sein aktuell Grundstück umziehen möchte, teilnehmen.

Das Vorgehen gleicht hier dem Kauf eines Grundstückes, nur das man beim Zuspruch des Grunstückes am Ende den Umzug vollziehen kann. Hier werden sogar 15% vom alten Grundstück auf das neue Grundstück angerechnet.

Es können damit auch kleine Grundstück auf mittlere oder große Grundstücke umgezogen werden. Beim Umzug von mittleren und großen Häusern auf ein kleines Grundstück sollte man nur folgendes beachten.

  • Das Haus wird automatisch vom alten Grundstück zum neuen Grundstück verschoben, hierbei werden Mini-Ätheryt und Chocobo-Stall (wenn beides vorhanden) auch wieder im Garten platziert.
  • Sollte eine andere Fassade als die Standard-Fassade des Wohngebiets genutzt werden, so wird diese übernommen. Bei der Standard-Fassade wird diese automatisch an das neue Wohngebiet angepasst.
  • Inneneinrichtung wie Boden, Wände und Decke werden ebenfalls übernommen
  • Einstellungen für Wohngemeinschaften werden übernommen
  • Beim Haus einer freien Gesellschaft werden private Zimmer, die Gesellschafts-Werkstatt inklusive der Luftschiffe und Tauchboote, Chocobos im Stall und alle Rechte übernommen

Möbel im innen und außen Bereich des Hauses, werden für den Umzug in einem Lagerraum untergebracht. Sie müssen nach dem Umzug wieder neu platziert werden.

Beim Lagerraum muss nur folgendes beachtet werden:

  • Je nach Größe des Hauses, kann der Lagerraum nur eine bestimmte Menge an Möbeln aufnehmen.
  • Wird die Menge überschritten, so kann der Umzug nicht durchgeführt werden

Lagerraum

Der Lagerraum kann unabhängig von einem Umzug genutzt werden, so kann man hier Möbel einlagern, die man nicht in seinem Inventar mit sich tragen möchte oder sie auch nicht bei einem Gehilfen lagern möchte.

Ja nach Größe des Hauses, bietet der Lagerraum nur eine bestimmte Anzahl an Plätzen.

Klein (Hütte) Klein (Hütte)
  • Möbel: 200
  • Gartenmöbel: 20
Mittel (Haus) Mittel (Haus)
  • Möbel: 300
  • Gartenmöbel: 30
Groß (Residenz) Groß (Residenz)
  • Möbel: 400
  • Gartenmöbel: 40
Zimmer/Apartment Zimmer/Apartment
  • Möbel: 100
  • Gartenmöbel: —

Bei einem Umzug sollte man also darauf achten, dass auch genügend Plätze im Lagerraum frei sind.

 

Fragen und Antworten

Kann man sich zeitgleich für ein Privates und ein freie Gesellschafts Haus bewerben?

Nein, pro Chrarkter ist immer nur eine Bewerbung möglich.

Die freie Gesellschaft besitzt 4 Mitglieder, nur 3 sind aber länger als 30 Tage Mitglied. Kann trotzdem am Losverfahren teilgenommen werden?

Ja, die 3 Mitgleider, die länger als 30 Tage Mitglied sind, können am Losverfahren teilnehmen. Das andere Mitglied dann nach Ablauf der 30 Tage.

Die freie Gesellschaft besitzt 3 Mitglieder, kann durch die Aufnahme eines weiteren Mitglieds am Losverfahren teilgenommen werden?

Ja, die 3 Mitgleider, die länger als 30 Tage Mitglied sind, können am Losverfahren teilnehmen. Das neeu Mitgleid dann nach Ablauf der 30 Tage.

Gelten die 30 Tage auf für Meister einer freien Gesellschaft?

Ja, auch für diese gelten die 30 Tage.

Gelten die Bedingungen für ein Privat Haus, auch für den Kauf eines Hauses für eine freie Gesellschaft?

Nein, diese entfallen hier.

Die Mitglieder einer freien Gesellschaft haben sich bei mehreren Häusern beworben. Bei 2 Häusern wurde das Los gezogen. Was passiert nun?

Bitte schließt nur für ein Haus den Kauf ab. Das andere wird so behandelt, ob sich der Gewinner das Grundstück nicht beansprucht, zudem wird hier 50% vom Kaufpreis einbehalten.

Können sich mehrere Mitglieder einer freien Gesellschaft auf das gleiche Haus bewerben?

Ja, da jeder Bewerber eine eigene Losnummer erhält. Nur der Gewinner kann den Kauf abschließen, alle anderen erhalten 100% des Kaufpreises wieder zurück.

Gibt es pro Dienst-Account Beschränkungen was die Bewerbungen bei Grundstücken angeht?

Es gilt weiterhin  „Spieler können lediglich ein Grundstück für die Freie Gesellschaft und ein privates Grundstück pro Welt und Dienst-Account erwerben.” Besitzt ihr also mit einem Charakter auf demselben Dienst-Account bereits ein Grundstück für eine freie Gesellschaft oder ein privates Grundstück, kann entsprechend keins mehr auf einer anderen Welt erworben werden.

Gilt das Losverfahren auch für Umzüge?

Ja, auch hier muss man sich zuerst um das Grundstück bewerben. Bei Zuspruch, hat man dann die Möglichkeit sein altes Grundstück umzuziehen.

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Über Stefan 1259 Artikel
Begonnen habe ich die Final Fantasy Serie mit Teil 8 und bin seitdem ein großer Fan dieser Serie. Bei Crystal Universe werde ich euch Guides zu Final Fantasy VIII, Final Fantasy XIII und Final Fantasy XIV präsentieren.

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