Mit Patch 6.1 wurde ein neues Verfahren für den Verkauf von Grundstücken in Final Fantasy XIV integriert. Es wurde hier nun ein Losverfahren eingeführt.
Um ein Grundstück erwerben zu können, gibt es ein paar Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
- Mit einer Klasse muss Stufe 50 erreicht sein.
- In einer Staatlichen Gesellschaft muss mindestens folgender Rang erreicht sein:
- Zweiter Sturmbootsmanns (Mahlstrom)
- Zweiter Schlangenpriesters (Bruderschaft)
- Zweiter Legionsfähnrichs (Legion)
- Die Freie Gesellschaft muss Rang 6 erreicht haben
- Die Freie Gesellschaft muss mindestens vier Mitglieder haben
- Der Teilnehmer muss das Recht „Grundstück kaufen/zurückgeben“ besitzen
- Der Teilnehmer muss seit mindestens 30 Tagen Mitglied der Freien Gesellschaft sein
Der Leader einer freien Gesellschaft, kann neben dem Haus für die Gesellschaft auch ein privates Haus besitzen.
Hinweis: Ein privates Haus kann nicht in ein Haus für eine freie Gesellschaft umgewandelt werden. Auch andersherum ist dies nicht möglich.
Hat man die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, steht dem Kauf eines Grundstückes nichts mehr im Wege.
Nun heißt es erst einmal ein Grundstück in einem der Wohngebiete suchen.
Zu beachten gilt hier, die Aufteilung der Grundstücke, so wird hier nun nach Bezirken für freie Gesellschaften und Privat Häusern unterschieden:
Bezirk: 1 – 6 + 25
Bezirk: 21 – 24 + 30
Gemischter Bezirk (Freie Gesellschaften & Privat)
Bezirk: 7 – 20 + 26 – 29
Sind Haussymbole auf den einzelnen Grundstücken zu erkennen, so sind diese Grundstücke zum einen Verkauft und es wurde bereits ein Haus auf ihnen errichtet.
Weitere Erklärungen zu den Symbolen in den Wohngebieten, findet ihr hier:
Housing- & Rollenspiel-Symbole
Hier auch einmal auf der Übersichtkarte eines Wohngebietes zu sehen:
Freie oder bereits verkaufte Grundstücke lassen sich auch durch den Hauptätheryten der jeweiligen Stadt ausfindig machen. Wählt man an diesem „Wohngebiet“ aus, so erhält man eine Liste mit den einzelnen Bezirken eines Wohngebietes. Bei Grundstücke die noch zur Verfügung stehen, sieht man einen Gil Betrag. Belegte Grundstücke tragen den Namen der freien Gesellschaft oder den Namen des Spielers, sollte es sich um ein privates Haus handeln.
Hat man ein passendes Grundstück gefunden, begibt man sich zu diesem und interagiert mit der Anschlagtafel vor dem Grundstück.
Hier erhält man nun folgende Informationen:
- Aktueller Preis
- Adresse des Grundstückes
- Größe des Grundstückes
- Ob das Haus für freie Gesellschaften oder für Privat bestimmt ist
Wählt man hier „Bewerben“, hat man nun die Möglichkeiten sich für den Kauf des Grundstückes zu bewerben.
Jedoch sollte man folgendes beachten:
- Der komplette Kaufpreis muss entrichtet werden
- Die Teilnahme kann nach der Bestätigung nicht mehr zurückgezogen werden
- Wird einem das Grundstück zugesprochen und nimmt es nicht an, erhält man nur 50% des Kaufpreises zurück
- Bei einem Umzug auf dieses Grundstück, werden einem 15% des Kaufpreises vom alten Grundstück erstattet
- Wird einem das Grundstück nicht zugesprochen, hat man 90 Tage Zeit die gezahlten Gil zurück zu erhalten
- Nach Ablauf der 90 Tage, kann man seine gezahlten Gil nicht mehr zurückerhalten
Die Bewerbungsphase dauert 5 Tage, in dieser Zeit können sich weitere Spieler für den Kauf des Grundstückes bewerben.
Nach Ablauf der Bewerbungsphase, hat der Glückliche Gewinner nun 4 Tage Zeit, das Grundstück in Besitz zu nehmen, tut er dies nicht, wird das Grundstück für die nächste Bewerbungsphase wieder freigegeben. Einzelheiten kann man sich während der Phasen im Hauptmenü im Timer unter „Unterkünfte“ (Hauptmenü → Spielinhalte → Timer) ansehen.
Nach Abschluss der Bewerbungsphase und dem Gewinn des Loses, kann der Gewinner dann das Grundstück in besitz nehmen oder auf dieses Umziehen.
Hier das ganze Verfahren noch einmal grafisch Dargestellt:
Das Grundstück ist gesichert. Nun hat man 45 Tage Zeit ein Haus zu errichten.
Hierfür benötigt man noch zusätzlich eine Baugenehmigung. Diese kann man direkt auf seinem Grundstück erwerben oder aber beim Unterkunftsbeamten im Wohngebiet sowie auch über das Marktbrett.
- Hauptmenü
- Soziales
- Private Unterkünfte
- Gebäude
- Baugenehmigung kaufen
Je nach Größe es Grundstückes kann auch nur ein entsprechendes Haus errichtet werden.
- Klein: 450.000 Gil
- Mittle: 1.000.000 Gil
- Groß: 3.000.000 Gil
Wurde die Baugenehmigung erworben, kann das Haus errichtet werden.
Glückwunsch! Damit steht nun auch das Haus auf dem Grundstück, was nun bereit für die Einrichtung ist.
Seit Patch 4.1 ist es möglich, dass man sein Grundstück innerhalb eines Wohngebietes oder aber auch in ein anderes Wohngebiet umziehen kann.
Jedoch muss man nun auch mit Patch 6.1 am Losverfahren für ein Grundstück, auf das man sein aktuell Grundstück umziehen möchte, teilnehmen.
Das Vorgehen gleicht hier dem Kauf eines Grundstückes, nur das man beim Zuspruch des Grunstückes am Ende den Umzug vollziehen kann. Hier werden sogar 15% vom alten Grundstück auf das neue Grundstück angerechnet.
Es können damit auch kleine Grundstück auf mittlere oder große Grundstücke umgezogen werden. Beim Umzug von mittleren und großen Häusern auf ein kleines Grundstück sollte man nur folgendes beachten.
- Das Haus wird automatisch vom alten Grundstück zum neuen Grundstück verschoben, hierbei werden Mini-Ätheryt und Chocobo-Stall (wenn beides vorhanden) auch wieder im Garten platziert.
- Sollte eine andere Fassade als die Standard-Fassade des Wohngebiets genutzt werden, so wird diese übernommen. Bei der Standard-Fassade wird diese automatisch an das neue Wohngebiet angepasst.
- Inneneinrichtung wie Boden, Wände und Decke werden ebenfalls übernommen
- Einstellungen für Wohngemeinschaften werden übernommen
- Beim Haus einer freien Gesellschaft werden private Zimmer, die Gesellschafts-Werkstatt inklusive der Luftschiffe und Tauchboote, Chocobos im Stall und alle Rechte übernommen
Möbel im innen und außen Bereich des Hauses, werden für den Umzug in einem Lagerraum untergebracht. Sie müssen nach dem Umzug wieder neu platziert werden.
Beim Lagerraum muss nur folgendes beachtet werden:
- Je nach Größe des Hauses, kann der Lagerraum nur eine bestimmte Menge an Möbeln aufnehmen.
- Wird die Menge überschritten, so kann der Umzug nicht durchgeführt werden
Lagerraum
Der Lagerraum kann unabhängig von einem Umzug genutzt werden, so kann man hier Möbel einlagern, die man nicht in seinem Inventar mit sich tragen möchte oder sie auch nicht bei einem Gehilfen lagern möchte.
Ja nach Größe des Hauses, bietet der Lagerraum nur eine bestimmte Anzahl an Plätzen.
- Möbel: 200
- Gartenmöbel: 20
- Möbel: 300
- Gartenmöbel: 30
- Möbel: 400
- Gartenmöbel: 40
- Möbel: 100
- Gartenmöbel: —
Bei einem Umzug sollte man also darauf achten, dass auch genügend Plätze im Lagerraum frei sind.
Nein, pro Chrarkter ist immer nur eine Bewerbung möglich.
Ja, die 3 Mitgleider, die länger als 30 Tage Mitglied sind, können am Losverfahren teilnehmen. Das andere Mitglied dann nach Ablauf der 30 Tage.
Ja, die 3 Mitgleider, die länger als 30 Tage Mitglied sind, können am Losverfahren teilnehmen. Das neeu Mitgleid dann nach Ablauf der 30 Tage.
Ja, auch für diese gelten die 30 Tage.
Nein, diese entfallen hier.
Bitte schließt nur für ein Haus den Kauf ab. Das andere wird so behandelt, ob sich der Gewinner das Grundstück nicht beansprucht, zudem wird hier 50% vom Kaufpreis einbehalten.
Ja, da jeder Bewerber eine eigene Losnummer erhält. Nur der Gewinner kann den Kauf abschließen, alle anderen erhalten 100% des Kaufpreises wieder zurück.
Es gilt weiterhin „Spieler können lediglich ein Grundstück für die Freie Gesellschaft und ein privates Grundstück pro Welt und Dienst-Account erwerben.” Besitzt ihr also mit einem Charakter auf demselben Dienst-Account bereits ein Grundstück für eine freie Gesellschaft oder ein privates Grundstück, kann entsprechend keins mehr auf einer anderen Welt erworben werden.
Ja, auch hier muss man sich zuerst um das Grundstück bewerben. Bei Zuspruch, hat man dann die Möglichkeit sein altes Grundstück umzuziehen.
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